Buchzwang
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Buchzwang — Buchzwang, die Vorschrift der Reichsgrundbuchordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches, daß jedes Grundstück in dem Grundbuch (s.d.) eingetragen sein muß. Diesem B. unterliegen nach § 90 der Reichsgrundbuchordnung jedoch nicht die Grundstücke des … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Buchungsfrei — heißen die Grundstücke, für die auf Grund des § 90 der deutschen Grundbuchordnung durch landesherrliche Verordnung bestimmt wurde, daß sie nur auf Antrag ein Blatt im Grundbuch erhalten. Es darf dies geschehen für Grundstücke, die einem Staat,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon